Änderung der Durchführungsverordnung zur Verordnung über fluorierte Treibhausgase
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2017/1375 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1191/2014 zur Festlegung von Form und Art der Übermittlung der Berichte gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die Unternehmen werden verpflichtet, die Verwendung des elektronischen Datenübermittlungstools vor Durchführung der zu meldenden Tätigkeiten anzumelden.
- Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1191/2014 wird in Hinblick auf die Struktur der geforderten Angaben geändert.
Die Verordnung tritt am 15.08.2017 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
26.07.2017