Änderung der Durchführungsverordnung zur Verordnung über fluorierte Treibhausgase

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2017/1375 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1191/2014 zur Festlegung von Form und Art der Übermittlung der Berichte gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Unternehmen werden verpflichtet, die Verwendung des elektronischen Datenübermittlungstools vor Durchführung der zu meldenden Tätigkeiten anzumelden.
  • Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1191/2014 wird in Hinblick auf die Struktur der geforderten Angaben geändert.

  Die Verordnung tritt am 15.08.2017 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) Nr. 2017/1375


26.07.2017
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