Genehmigung von 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on als Wirkstoff in Biozidprodukten der Produktart 12
Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2017/2004 zur Genehmigung von 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 12 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (CAS-Nr. 2682-20-4) wird zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 12 (Schleimbekämpfungsmittel) genehmigt. Als Zeitpunkt der Genehmigung ist der 01.04.2019 festgelegt.
- Zukünftig dürfen entsprechende Biozidprodukte nur noch vermarktet werden, wenn sie von einer zuständigen Behörde zugelassen sind. Die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag müssen spätestens zum Zeitpunkt der Genehmigung eingegangen sein.
- Für die Prüfung der Zulassungsanträge wurden Sonderbestimmungen festgelegt.
- Das Inverkehrbringen behandelter Waren wird an Bedingungen geknüpft.
- Die Genehmigung ist auf 10 Jahre befristet.
Die Verordnung tritt am 29.11.2017 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Durchführungsverordnung (EU) 2017/2004
09.11.2017