Festlegung wissenschaftlicher Kriterien für endokrinschädigende Eigenschaften

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2017/2100 zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 [Biozid-Verordnung] veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die wissenschaftlichen Kriterien für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften gemäß der Biozid-Verordnung werden auf der Grundlage von Definitionen der Weltgesundheitsorganisation festgelegt.
  • Die festgelegten Kriterien gelten ab dem 7. Juni 2018. Davon ausgenommen sind Verfahren, bei denen der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit bis zum 7. Juni 2018 über einen Verordnungsentwurf abgestimmt hat.
  • Die Kommission legt bis zum 7. Juni 2025 eine Bewertung der Erfahrungen vor, die bei der Anwendung der eingeführten wissenschaftlichen Kriterien für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften gesammelt worden sind.
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Die Verordnung tritt am 07.12.2017 in Kraft und gilt ab dem 07.06.2018 unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2017/2100


17.11.2017
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