Festlegung wissenschaftlicher Kriterien für endokrinschädigende Eigenschaften
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2017/2100 zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 [Biozid-Verordnung] veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die wissenschaftlichen Kriterien für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften gemäß der Biozid-Verordnung werden auf der Grundlage von Definitionen der Weltgesundheitsorganisation festgelegt.
- Die festgelegten Kriterien gelten ab dem 7. Juni 2018. Davon ausgenommen sind Verfahren, bei denen der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit bis zum 7. Juni 2018 über einen Verordnungsentwurf abgestimmt hat.
- Die Kommission legt bis zum 7. Juni 2025 eine Bewertung der Erfahrungen vor, die bei der Anwendung der eingeführten wissenschaftlichen Kriterien für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften gesammelt worden sind.
Die Verordnung tritt am 07.12.2017 in Kraft und gilt ab dem 07.06.2018 unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
17.11.2017