Genehmigung von 2-Methyl-1,2-benzisothiazol-3(2H)-on als Wirkstoff in Biozidprodukt 6

Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2017/2327 zur Genehmigung von 2-Methyl-1,2-benzisothiazol-3(2H)-on als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 6. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff 2-Methyl-1,2-benzisothiazol-3(2H)-on (CAS-Nr. 131341-86-1) wird zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 6 (Topf-Konservierungsmittel) genehmigt. Als Zeitpunkt der Genehmigung ist der 01.07.2018 festgelegt.
  • Entsprechende Biozidprodukte dürfen nur vermarktet werden, wenn sie von einer zuständigen Behörde zugelassen sind.
  • Für die Prüfung der Zulassungsanträge wurden Sonderbestimmungen festgelegt.
  • Das Inverkehrbringen behandelter Waren wird an Bedingungen geknüpft.
  • Die Genehmigung ist auf 10 Jahre befristet.

 
Die Verordnung tritt am 04.01.2018 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Durchführungsverordnung (EU) 2017/2327


15.12.2017
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