Änderung der Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

Im Amtsblatt der EG wurde die Verordnung (EU) 2017/605 zur Änderung der Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • In Anhang VI zur Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 sind Stichtage festgelegt, ab denen Halone für Feuerlöscher oder Brandschutzeinrichtungen in „neuen Ausrüstungen“, einschließlich neuen Luftfahrzeugen, nicht mehr verwendet werden dürfen. Die Definition von „neuen Ausrüstungen“ hängt vom Datum der Beantragung der Typzertifizierung ab. Es wird klargestellt, dass sich die Beantragung der Typzertifizierung für neue Luftfahrzeuge nicht auf die Änderung einer bestehenden Typzertifizierung bezieht.

  Die Verordnungen tritt am 19.04.2017 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2017/605 (Änderung der Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen)


30.03.2017
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