Änderung der Biozid-Review-Verordnung
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2017/698 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 über das Arbeitsprogramm zur systematischen Prüfung aller in Biozidprodukten enthaltenen alten Wirkstoffe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 enthält in Anhang II eine erschöpfende Liste der Kombinationen von alten Wirkstoffen und Produktarten, die am 04.08.2014 Teil des Prüfprogramms für alte biozide Wirkstoffe waren.
- Innerhalb von zwölf Monaten konnten die in Anhang II Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 enthaltenen Kombinationen von Stoff und Produktart notifiziert werden.
- Kombinationen von Stoff und Produktart, die notifiziert wurden, werden in Anhang II Teil 1 der Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 aufgenommen.
- Der Stoff Dialuminiumchloridpentahydroxid wird in Kombination mit Produktart 2 in Anhang II Teil 1 der Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 aufgenommen, da nach gesonderter Aufforderung eine entsprechende Notifizierung erfolgte.
- Kombinationen von Wirkstoff und Produktart, für die seit dem 04.08.2014 ein Beschluss über die Genehmigung oder Nichtgenehmigung erlassen wurde, sind nicht länger Teil des Prüfprogramms und werden aus Anhang II Teil 1 der Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 gestrichen.
- Teil 2 des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 wird gegenstandslos und wird gestrichen. Anhang II Teil 1 der Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 wird zu Anhang II.
Die Verordnung tritt am 09.05.2017 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
19.04.2017