Änderung der Verordnung zur Festlegung von Prüfmethoden

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2017/735 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der REACH-Verordnung zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Verordnung zur Festlegung von Prüfmethoden wird aktualisiert, um von der OECD angenommene bzw. aktualisierte Prüfmethoden einzubeziehen, um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass die Zahl der verwendeten Versuchstiere verringert wird.
  • Diese Anpassung betrifft 20 neue oder aktualisierte Prüfmethoden:
    • eine neue Methode zur Bestimmung einer physikalisch-chemischen Eigenschaft
    • fünf neue und eine aktualisierte Prüfmethode zur Bewertung der Ökotoxizität
    • zwei aktualisierte Prüfmethoden zur Bewertung des Verbleibs und Verhaltens von Stoffen in der Umwelt sowie
    • vier neue und sieben aktualisierte Prüfmethoden zur Bestimmung von Wirkungen auf die menschliche Gesundheit
  • Sechs Prüfmethoden werden gestrichen, da deren zugrunde liegende OECD-Prüfrichtlinien gestrichen wurden.

  Die Verordnung tritt am 18.05.2017 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) Nr. 2017/735


28.04.2017
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