Berichtigung der Chemikalien-Verbotsverordnung

Im BGBl. 2018 Teil I Nr. 32 wurde eine Berichtigung der Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • In Artikel 1 ist in Anlage 1 (zu § 3) Eintrag 2 Spalte 2 Satz 1 Nummer 4 die Angabe „µK/kg“ durch die Angabe „µg/kg“ zu ersetzen.

 
Berichtigung der Chemikalien-Verbotsverordnung


28.09.2018
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