Berichtigung der Chemikalien-Verbotsverordnung
Im BGBl. 2018 Teil I Nr. 32 wurde eine Berichtigung der Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- In Artikel 1 ist in Anlage 1 (zu § 3) Eintrag 2 Spalte 2 Satz 1 Nummer 4 die Angabe „µK/kg“ durch die Angabe „µg/kg“ zu ersetzen.
Berichtigung der Chemikalien-Verbotsverordnung
28.09.2018