Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Sulfurylfluorid in Biozidprodukten der Produktart 8

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1479 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Sulfurylfluorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Sulfurylfluorid wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Die Genehmigung von Sulfurylfluorid läuft am 31.12.2018 aus. Es wurde ein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung gestellt. Aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat, kann die Genehmigung von Sulfurylfluorid auslaufen, bevor eine Entscheidung über die Erneuerung der Genehmigung getroffen wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 30.06.2021 verschoben.
  •  

Der Beschluss tritt am 24.10.2018 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1479


04.10.2018
Your browser is out-of-date!

Update your browser to view this website correctly. Update my browser now

×