Nichtgenehmigung von Willaertia magna c2c maky als Wirkstoff in Biozidprodukten der Produktart 11

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1985 zur Nichtgenehmigung von Willaertia magna c2c maky als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 11 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Willaertia magna c2c maky wird nicht zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 11 (Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen) genehmigt. Die Bewertung der Szenarien zur Beurteilung der Risiken für die menschliche Gesundheit ergab, dass unannehmbare Risiken bestehen, und es konnte keine sichere Verwendung identifiziert werden. Zudem wurde die natürliche Wirksamkeit von Willaertia magna c2c maky bei der Bekämpfung von Legionella pneumophila nicht ausreichend nachgewiesen.

 
Der Beschluss tritt am 03.01.2019 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1985


14.12.2018
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