Bekanntmachung zur Einstufung von Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur

Im Amtsblatt der EU wurde die Bekanntmachung betreffend die Einstufung von Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur als aquatisch akut 1 und aquatisch chronisch 1 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Auf Antrag hat das Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 7. Oktober 2015 in der Rechtssache T-689/13 die Verordnung (EU) Nr. 944/2013 [5. ATP zur CLP-Verordnung] teilweise für nichtig erklärt, soweit es sich um die Einstufung von Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur (EG-Nr. 266-028-2) als aquatisch akut 1 und aquatisch chronisch 1 handelt.
  • Das von der Europäischen Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union gegen das Urteil des Gerichts eingelegte Rechtsmittel wurde vom Gerichtshof mit Urteil vom 22. November 2017 in der Rechtssache C-691/15 P zurückgewiesen.
  • Folglich ist der Stoff Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur (EG-Nr. 266-028-2) nicht länger als aquatisch akut 1 und aquatisch chronisch 1 eingestuft. Die Einstufung dieses Stoffes als krebserzeugend 1A, erbgutverändernd 1B und fortpflanzungsgefährdend 1B bleibt bestehen.
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Bekanntmachung 2018/C 239/03


09.07.2018
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