Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2018/736 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Ausnahme 7c. I in Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU, die die Verwendung von Blei in bestimmten Glas- und/oder Keramikwerkstoffen gestattet, wird verlängert und aus Gründen der Praktikalbilität neu gefasst.
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Die Bestimmungen müssen bis zum 30.06.2019 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL (EU) 2018/736 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)


18.05.2018
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