Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2018/739 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die Ausnahme 6a in Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU, die die Verwendung von Blei als Legierungselement in Stahl für Bearbeitungszwecke und in verzinktem Stahl mit einem Massenanteil von höchstens 0,35 % Blei gestattet, wird verlängert.
Die Bestimmungen müssen bis zum 30.06.2019 in nationales Recht umgesetzt werden.
RL (EU) 2018/739 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)
18.05.2018