Änderung der Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2018/172 zur Änderung von Anhang I und 5 der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Anhang I und Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 werden geändert, um Beschlüsse der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens sowie Rechtsvorschriften, die gemäß der REACH-Verordnung, gemäß der Pflanzenschutzmittelverordnung, gemäß der Biozid-Verordnung und gemäß der POP-Verordnung erlassen wurden, zu berücksichtigen.
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Die Verordnung tritt am 26.02.2018 in Kraft und gilt ab dem 01.04.2018 (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2018/172


06.02.2018
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