Verordnung zur Änderung der Anhänge I, III, VI, VII, VIII, IX, X, XI und XII der REACH-Verordnung
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2018/1881 zur Änderung der Anhänge I, III, VI, VII, VIII, IX, X, XI und XII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zwecks Berücksichtigung der Nanoformen von Stoffen veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die Registrierungspflichten und anderweitigen Verpflichtungen der REACH-Verordnung werden für Nanomaterialien präzisiert.
- Für die Zwecke der REACH-Verordnung wird der Begriff „Nanoform“ definiert.
- In die Anhänge I, III sowie VI bis XII der REACH-Verordnung werden Erläuterungen zu den Anforderungen für die Registrierung von Stoffen mit Nanoformen und den diesbezüglichen Verpflichtungen für nachgeschaltete Anwender aufgenommen.
- Die Bestimmungen gelten spätestens ab dem 01.01.2020. Die Vorschriften können freiwillig bereits früher angewendet werden.
Die Verordnung tritt am 24.12.2018 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich) ab dem 01.01.2020.
Verordnung (EU) 2018/1881 (Änderung Anhänge I, III, VI, VII, VIII, IX, X, XI und XII REACH)
04.12.2018