Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich Methanol

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2018/589 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) hinsichtlich Methanol sowie eine Berichtigung dieser Verordnung veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Methanol [CAS-Nr. 67-56-1] darf nach dem 9. Mai 2019 [Datum wurde berichtigt] nicht in Scheibenwaschflüssigkeiten oder Scheibenfrostschutzmitteln in einer Konzentration von 0,6 Gew.-% oder mehr für die allgemeine Öffentlichkeit in den Verkehr gebracht werden.

  Die Verordnung tritt am 09.05.2018 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2018/589 (Änderung Anhang XVII REACH)

Berichtigung der Verordnung (EU) 2018/589


23.04.2018
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