Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich Methanol
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2018/589 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) hinsichtlich Methanol sowie eine Berichtigung dieser Verordnung veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Methanol [CAS-Nr. 67-56-1] darf nach dem 9. Mai 2019 [Datum wurde berichtigt] nicht in Scheibenwaschflüssigkeiten oder Scheibenfrostschutzmitteln in einer Konzentration von 0,6 Gew.-% oder mehr für die allgemeine Öffentlichkeit in den Verkehr gebracht werden.
Die Verordnung tritt am 09.05.2018 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2018/589 (Änderung Anhang XVII REACH)
Berichtigung der Verordnung (EU) 2018/589
23.04.2018