Berichtigung der Nichtgenehmigung bestimmter biozider Wirkstoffe gemäß Biozid-Verordnung
Im Amtsblatt der EU wurde eine Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1622 über die Nichtgenehmigung bestimmter Wirkstoffe in Biozidprodukten veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Hinsichtlich des Stoffes “Aktives Chlor aus der Reaktion von Hypochlorsäure und Natriumhypochlorit, hergestellt in situ” werden die Produktarten, für die der Stoff nicht zur Verwendung in Biozidprodukten genehmigt wird, berichtigt.
Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1622
06.02.2019