Berichtigung der Nichtgenehmigung bestimmter biozider Wirkstoffe gemäß Biozid-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde eine Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1622 über die Nichtgenehmigung bestimmter Wirkstoffe in Biozidprodukten veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Hinsichtlich des Stoffes “Aktives Chlor aus der Reaktion von Hypochlorsäure und Natriumhypochlorit, hergestellt in situ” werden die Produktarten, für die der Stoff nicht zur Verwendung in Biozidprodukten genehmigt wird, berichtigt.
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Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1622


06.02.2019
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