Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Indoxacarb in Biozidprodukten der Produktart 18

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1030 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Indoxacarb zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Indoxacarb wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Die Genehmigung von Indoxacarb läuft am 31.12.2019 aus. Es wurde ein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Indoxacarb zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 30.06.2022 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 14.07.2019 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1030


24.06.2019
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