Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Etofenprox in Biozidprodukten der Produktart 8

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/994 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Etofenprox zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Etofenprox wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Die Genehmigung von Etofenprox läuft am 31.01.2020 aus. Es wurde ein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Etofenprox zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.10.2022 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 08.07.2019 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/994


18.06.2019
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