Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2019/175 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Ausnahme 32 in Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU wird für bestimmte Verwendungen von Bleioxid in Glasfritten zur Befestigung von Glasscheiben für Argon- und Krypton-Laserröhren erneuert.
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Die Bestimmungen müssen bis zum 29.02.2020 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL (EU) 2019/175 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)


05.02.2019
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