Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2019/177 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die Ausnahme 18b in Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU wird für bestimmte Verwendungen von Blei als Aktivator im Leuchtstoffpulver von Gasentladungslampen bei Verwendung als Bräunungslampen mit Leuchtstoffen wie Bariumsilikat erneuert.
Die Bestimmungen müssen bis zum 29.02.2020 in nationales Recht umgesetzt werden.
RL (EU) 2019/177 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)
05.02.2019