Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2019/178 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- In Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU wird ein neuer Eintrag 42 aufgenommen, der den Einsatz von Blei in Lagern und Lagerbuchsen gewisser mit gasförmigem oder Dieselkraftstoff betriebener Verbrennungsmotoren in nicht für den Straßenverkehr bestimmten gewerblich genutzten Maschinen und Geräten gestattet.
Die Bestimmungen müssen bis zum 21.07.2019 in nationales Recht umgesetzt werden.
RL (EU) 2019/178 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)
05.02.2019