Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2019/1845 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • In Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU wird ein neuer Eintrag 43 aufgenommen, der den Einsatz von Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) in bestimmten in Motorsystemen verwendeten Gummibauteilen gestattet.
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Die Bestimmungen müssen bis zum 30.04.2020 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL (EU) 2019/1845 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)


05.11.2019
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