Änderung der CLP-Verordnung hinsichtlich der Anpassung von Rechtsakten

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnungen (EU) 2019/1243 zur zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Europäischen Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakten zu erlassen, um bestimmte Inhalte der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP-Verordnung] zu aktualisieren, insbesondere
    • Anhang VI der CLP-Verordnung (Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen)
    • Anhang VIII der CLP-Verordnung (Harmonisierung der Informationen über die gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen)
    • einige Bestimmungen der Verordnung und deren Anhänge I bis VIII im Hinblick auf ihre Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
  • Das bisherige Regelungsverfahren mit Kontrolle wird abgelöst.
  •  

Die Verordnung tritt am 26.07.2019 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2019/1243 (Anpassung von Rechtsakten)


25.07.2019
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