Änderung der Verordnung zur Festlegung von Prüfmethoden

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2019/1390 zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der REACH-Verordnung veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Verordnung zur Festlegung von Prüfmethoden wird aktualisiert, um von der OECD angenommene bzw. aktualisierte Prüfmethoden einzubeziehen, um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass die Zahl der verwendeten Versuchstiere verringert wird.
  • Diese Anpassung betrifft
    • neun neue und sieben aktualisierte Prüfmethoden zur Bestimmung von Wirkungen auf die menschliche Gesundheit ( z. B. In-vitro-Prüfungen auf Reizung/Verätzung der Haut und der Augen, Sensibilisierung der Haut, Genotoxizität und endokrine Effekte)
    • zwei neue Prüfmethoden zur Bewertung der Ökotoxizität
  •  

Die Verordnung tritt am 16.10.2019 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) Nr. 2019/1390


26.09.2019
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