Verordnung zur Änderung des Anhang V der REACH-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2019/1691 zur Änderung von Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Durch die Aufnahme von Gärrückständen in die Liste des Anhangs V der REACH-Verordnung wird klargestellt, dass Gärrückstände aus Gründen, die auch die Ausnahme von Kompost und Biogas rechtfertigen, von der Registrierungspflicht ausgenommen werden.
  •  

Die Verordnung tritt am 30.10.2019 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2019/1691 (Änderung Anhang V REACH)


10.10.2019
Your browser is out-of-date!

Update your browser to view this website correctly. Update my browser now

×