Verordnung zur Änderung des Anhang V der REACH-Verordnung
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2019/1691 zur Änderung von Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Durch die Aufnahme von Gärrückständen in die Liste des Anhangs V der REACH-Verordnung wird klargestellt, dass Gärrückstände aus Gründen, die auch die Ausnahme von Kompost und Biogas rechtfertigen, von der Registrierungspflicht ausgenommen werden.
Die Verordnung tritt am 30.10.2019 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2019/1691 (Änderung Anhang V REACH)
10.10.2019