Verordnung über Bestimmungen für die Registrierung von Phase-in-Stoffen

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2019/1692 über die Anwendung bestimmter Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) über die Registrierung und gemeinsame Nutzung von Daten nach Ablauf der endgültigen Registrierungsfrist für Phase-in-Stoffe veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Berechnung der jährlichen Mengen gemäß REACH-Verordnung gelten für Phase-in-Stoffe noch bis zum 31.12.2019. Nach diesem Zeitpunkt sind die Mengen pro Kalenderjahr zu berechnen.
  • Für Phase-in-Stoffe gelten weiterhin die weniger strengen Informationsanforderungen, wenn sie zwischen 1 und 10 Tonnen pro Jahr registriert werden und sie die im Anhang III der REACH-Verordnung aufgeführten Kriterien nicht erfüllen.
  • Nach der Registrierung eines Stoffes nehmen die Registranten weiterhin ihre Pflicht zur gemeinsamen Nutzung von Daten wahr.
  • Nach dem 31.12.2019 sind Vorregistrierungen, die gemäß der REACH-Verordnung vorgenommen wurden, nicht mehr gültig.
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Die Verordnung tritt am 30.10.2019 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2019/1692


10.10.2019
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