Änderung der Biozid-Review-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2019/227 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 betreffend bestimmte Kombinationen von Wirkstoff und Produktart, für welche die zuständige Behörde des Vereinigten Königreichs als bewertende zuständige Behörde benannt wurde, veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 enthält in Anhang II eine Liste der Kombinationen von Wirkstoff und Produktart, die Gegenstand des Prüfprogramms für Biozidprodukte enthaltene alte Wirkstoffe sind.
  • In Bezug auf die im Prüfprogramm enthaltenen Kombinationen von Wirkstoff und Produktart, für welche die zuständige Behörde des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland als bewertende zuständige Behörde benannt wurde, wird mit Wirkung vom 30.03.2019 eine neue bewertende zuständige Behörde unter den zuständigen Behörden der verbleibenden 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der EWR-Länder oder der Schweiz benannt.
  • Es werden geeignete Fristen für den Abschluss der Bewertungen der neu zugewiesenen Anträge für Kombinationen von Wirkstoff und Produktart festgelegt.
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Die Verordnung tritt am 29.02.2019 in Kraft und gilt ab dem 30.03.2019 unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2019/227


08.02.2019
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