Änderung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) Nr. 2019/636 zur Änderung der Anhänge IV und V der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Mit den Änderungen werden internationale Verpflichtungen aus dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe umgesetzt.
- Pentachlorphenol und seine Salze und Ester werden in die Anhänge IV und V der POP-Verordnung aufgenommen.
- Neufassung der Tabelle in Anhang V Teil 2 der POP-Verordnung
Die Verordnung tritt am 14.05.2019 in Kraft und gilt ab dem 31.10.2019 unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) Nr. 2019/636 (Änderung der POP-Verordnung)
24.04.2019