Durchführungsverordnung zur Verordnung über fluorierte Treibhausgase

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2019/661 zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des elektronischen Registers für Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 sieht ein zentrales elektronisches Register für die Verwaltung der Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen und zur Berichterstattung, einschließlich zur Berichterstattung über in Verkehr gebrachte, mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen befüllte Einrichtungen vor.
  • Um das reibungslose Funktionieren des Registers zu gewährleisten, werden die Anforderungen für die Unternehmen festgelegt, für die eine Registrierung als Einführer bzw. Ausführer vorgeschrieben ist.
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Die Verordnung tritt am 16.05.2019 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2019/661


26.04.2019
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