Änderung des Chemikaliengesetzes

Im BGBl. 2020 Teil I Nr. 48 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union veröffentlicht. Wesentliche Inhalte hinsichtlich des Chemikaliengesetzes sind:

  • Artikel 4 des Gesetzes fügt im Chemikaliengesetz einen §16f ein.
  • Enthält ein Erzeugnis einen besonders besorgniserregenden Stoff der REACH-Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent, hat der Lieferant des Erzeugnisses der Europäischen Chemikalienagentur ab dem 05.01.2021 bestimmte Informationen für die gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie) eingerichtete Datenbank (SCIP) zur Verfügung zu stellen.
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Die Änderung des Chemikaliengesetzes tritt am 29.10.2020 in Kraft.

Gesetzestext


28.10.2020
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