Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Acrolein in Biozidprodukten der Produktart 12

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1037 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Acrolein zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 12 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Acrolein wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 12 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Die Genehmigung von Acrolein zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 12 läuft am 31.08.2020 ab. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Acrolein zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 12 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 28.02.2023 verschoben.
  •  

Der Beschluss tritt am 05.08.2020 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1037


16.07.2020
Your browser is out-of-date!

Update your browser to view this website correctly. Update my browser now

×