Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2020/361 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Ausnahme von der Beschränkung von sechswertigem Chrom für die Verwendung als Korrosionsschutzmittel des Kohlenstoffstahl-Kühlsystems in Absorptionskältemaschinen bis zu einem Massenanteil von 0,75 % im Kältemittel wird teilweise verlängert.
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Die Bestimmungen müssen bis zum 31.03.2021 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL (EU) 2020/361 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)


05.03.2020
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