Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2020/364 zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Wegen fehlender zuverlässiger Alternativen wird eine Ausnahme für die Verwendung von Cadmium in bestimmten strahlungstoleranten Bildaufnahmeröhren genehmigt.
Die Bestimmungen müssen bis zum 31.08.2020 in nationales Recht umgesetzt werden.
RL (EU) 2020/364 (Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU)
05.03.2020