Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2020/365 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Wegen fehlender zuverlässiger Alternativen wird die Ausnahme für die Verwendung von Blei in bestimmten handgeführten Verbrennungsmotoren erneuert.
Die Bestimmungen müssen bis zum 31.03.2021 in nationales Recht umgesetzt werden.
RL (EU) 2020/365 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)
05.03.2020