Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2020/365 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Wegen fehlender zuverlässiger Alternativen wird die Ausnahme für die Verwendung von Blei in bestimmten handgeführten Verbrennungsmotoren erneuert.
  •  

Die Bestimmungen müssen bis zum 31.03.2021 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL (EU) 2020/365 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)


05.03.2020
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