Änderung der Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2020/1068 zur Änderung von Anhang I und V der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Anhang I und Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 werden geändert, um Beschlüsse der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens sowie Rechtsvorschriften, die gemäß der Pflanzenschutzmittelverordnung und gemäß der Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber erlassen wurden, zu berücksichtigen.
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Die Verordnung tritt am 10.08.2020 in Kraft und gilt ab dem 01.09.2020 (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2020/1068


21.07.2020
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