Änderung des Chemikaliengesetzes
Im BGBl. 2021 Teil I Nr. 29 wurde das dritte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes – Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Durch das Gesetz werden Vollzugshindernisse bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen beseitigt.
- Die weitere Abgabe und die Verwendung von bereits in Verkehr gebrachten teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) sowie von entsprechenden Erzeugnissen und Einrichtungen wird untersagt. Davon ausgenommen sind Handlungen zur Rückgabe und Entsorgung.
- In Ergänzung wird eine Begleitdokumentation eingeführt, die jeweils bestimmte Angaben im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des erstmaligen Inverkehrbringens enthält.
Die Änderung des Chemikaliengesetzes tritt am 01.08.2021 in Kraft.
09.06.2021