Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Metofluthrin in Biozidprodukten der Produktart 18

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/327 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Metofluthrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Metofluthrin wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Die Genehmigung von Metofluthrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 läuft am 30.04.2021 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Metofluthrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.10.2023 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 16.03.2021 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/327


24.02.2021
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