Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Sulfurylfluorid in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/713 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Sulfurylfluorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Sulfurylfluorid wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Die Genehmigung von Sulfurylfluorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 läuft am 30.06.2021 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Sulfurylfluorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.12.2023 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 20.05.2021 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/713


30.04.2021
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