Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Sulfurylfluorid in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/713 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Sulfurylfluorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Der Wirkstoff Sulfurylfluorid wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
- Die Genehmigung von Sulfurylfluorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 läuft am 30.06.2021 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Sulfurylfluorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.12.2023 verschoben.
Der Beschluss tritt am 20.05.2021 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/713
30.04.2021