Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2021/647 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Wegen fehlender Alternativen wird eine Ausnahme für die Verwendung von Blei- und sechswertigen Chromverbindungen in elektrischen und elektronischen Zündmitteln für Sprengstoffe für den zivilen (gewerblichen) Gebrauch genehmigt.
Die Bestimmungen müssen bis zum 31.10.2021 in nationales Recht umgesetzt werden.
RL (EU) 2021/647 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)
20.04.2021