Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2021/647 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Wegen fehlender Alternativen wird eine Ausnahme für die Verwendung von Blei- und sechswertigen Chromverbindungen in elektrischen und elektronischen Zündmitteln für Sprengstoffe für den zivilen (gewerblichen) Gebrauch genehmigt.
  •  

Die Bestimmungen müssen bis zum 31.10.2021 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL (EU) 2021/647 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)


20.04.2021
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