Änderung von Anhang XVII REACH hinsichtlich N,N-Dimethylformamid

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2021/2030 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] hinsichtlich N,N-Dimethylformamid veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Nach dem 12.12.2023 darf N,N-Dimethylformamid [CAS-Nr. 68-12-2]
    • nicht als Stoff, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,3 % in Verkehr gebracht werden, es sei denn, die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender haben DNEL-Werte für die Exposition von Arbeitnehmern von 6 mg/m3 bei Inhalation und von 1,1 mg/kg/Tag bei Aufnahme über die Haut in die einschlägigen Stoffsicherheitsberichte und Sicherheitsdatenblätter aufgenommen.
    • nicht als Stoff, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,3 % hergestellt oder verwendet werden, es sei denn, die Hersteller und nachgeschalteten Anwender treffen geeignete Risikomanagementmaßnahmen und sorgen für angemessene Verwendungsbedingungen, die gewährleisten, dass die Exposition von Arbeitnehmern unter den o. g. DNEL-Werten liegt.
  • Es werden bestimmte Ausnahmen gewährt.
  •  

Die Verordnung tritt am 12.12.2021 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2021/2030 (Änderung Anhang XVII REACH)


22.11.2021
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