Verordnung zur Änderung von Anhang XIV der REACH-Verordnung
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2021/2045 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Für die Stoffe Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Benzylbutylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP) werden endokrinschädliche Eigenschaften in den Anhang XIV REACH aufgenommen.
- Die Verwendung von DEHP, BBP und DBP in der Primärverpackung von Arzneimitteln sind nicht mehr von der Zulassungspflicht ausgenommen.
- Für jede Verwendung von DEHP, BBP, DBP und DIBP, die nicht mehr von der Zulassungspflicht ausgenommen ist, werden die Zeitpunkte für Antragschluss und Ablauftermin in Anhang XIV der REACH-Verordnung festgelegt.
Die Verordnung tritt am 14.12.2021 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2021/2045 (Änderung Anhang XIV REACH)
24.11.2021