Verordnung zur Änderung von Anhang XIV der REACH-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2021/2045 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Für die Stoffe Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Benzylbutylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP) werden endokrinschädliche Eigenschaften in den Anhang XIV REACH aufgenommen.
  • Die Verwendung von DEHP, BBP und DBP in der Primärverpackung von Arzneimitteln sind nicht mehr von der Zulassungspflicht ausgenommen.
  • Für jede Verwendung von DEHP, BBP, DBP und DIBP, die nicht mehr von der Zulassungspflicht ausgenommen ist, werden die Zeitpunkte für Antragschluss und Ablauftermin in Anhang XIV der REACH-Verordnung festgelegt.
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Die Verordnung tritt am 14.12.2021 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2021/2045 (Änderung Anhang XIV REACH)


24.11.2021
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