Aufnahme von Zitronensäure in Anhang I der Biozid-Verordnung
Im Amtsblatt der EU wurde die delegierte Verordnung (EU) 2021/407 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Zitronensäure in Anhang I veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Zitronensäure [CAS-Nr. 77-92-9] wird unter Kategorie 6 in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) aufgenommen.
- Der Wirkstoff ist somit für Biozidprodukte geeignet, die im vereinfachten Verfahren zugelassen werden.
Die Verordnung tritt am 29.03.2021 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Delegierte Verordnung (EU) 2021/407
09.03.2021