Aufnahme von Zitronensäure in Anhang I der Biozid-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde die delegierte Verordnung (EU) 2021/407 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Zitronensäure in Anhang I veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Zitronensäure [CAS-Nr. 77-92-9] wird unter Kategorie 6 in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) aufgenommen.
  • Der Wirkstoff ist somit für Biozidprodukte geeignet, die im vereinfachten Verfahren zugelassen werden.
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Die Verordnung tritt am 29.03.2021 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Delegierte Verordnung (EU) 2021/407


09.03.2021
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