Verordnung zur Änderung der Anhänge II und III der Biozid-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2021/525 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 [Biozid-Verordnung] veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Datenanforderungen für die Genehmigung von Biozid-Wirkstoffen sowie für die Zulassung von Biozidprodukten werden geändert.
  • Die Änderungen umfassen u. a. folgende Aspekte
    • Berücksichtigung neuer Methoden zur Erlangung besserer Informationen über toxikologische Eigenschaften (Reizungen, Neurotoxizität, Genotoxizität usw.)
    • Einarbeitung neuer Prüfstrategien zur Reduzierung der Versuche an Wirbeltieren
    • Aufnahme von Anforderungen zur Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften von Stoffen
    • Erweiterung der Anforderungen zur Identifizierung von Wirkstoffen hinsichtlich in situ erzeugter Wirkstoffe
  •  

Die Verordnung tritt am 15.04.2021 in Kraft und gilt ab dem 15.04.2022 unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) Nr. 2021/525


26.03.2021
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