Verordnung zur Änderung der Anhänge II und III der Biozid-Verordnung
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2021/525 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 [Biozid-Verordnung] veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die Datenanforderungen für die Genehmigung von Biozid-Wirkstoffen sowie für die Zulassung von Biozidprodukten werden geändert.
- Die Änderungen umfassen u. a. folgende Aspekte
- Berücksichtigung neuer Methoden zur Erlangung besserer Informationen über toxikologische Eigenschaften (Reizungen, Neurotoxizität, Genotoxizität usw.)
- Einarbeitung neuer Prüfstrategien zur Reduzierung der Versuche an Wirbeltieren
- Aufnahme von Anforderungen zur Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften von Stoffen
- Erweiterung der Anforderungen zur Identifizierung von Wirkstoffen hinsichtlich in situ erzeugter Wirkstoffe
Die Verordnung tritt am 15.04.2021 in Kraft und gilt ab dem 15.04.2022 unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
26.03.2021