Verordnung zur Berichtigung der CLP-Verordnung
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2021/797 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Anhänge II und VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP-Verordnung] veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die dänische, die deutsche, die französische, die italienische, die polnische und die tschechische Sprachfassung der CLP-Verordnung werden berichtigt bezüglich der Kennzeichnungspflicht für Gemische, die Titandioxid enthalten.
- In der deutschen Sprachfassung wird in Anhang II Teil 2 Abschnitt 2.12 der CLP-Verordnung nach “Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von festen Gemischen, die mindestens 1 %” das Wort “Titandioxidpartikel” ersetzt durch “Titandioxid”.
Die Verordnung tritt am 20.06.2021 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2021/797 (Berichtigung der zur CLP-Verordnung)
19.05.2021