Verordnung zur Berichtigung der CLP-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2021/797 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Anhänge II und VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP-Verordnung] veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die dänische, die deutsche, die französische, die italienische, die polnische und die tschechische Sprachfassung der CLP-Verordnung werden berichtigt bezüglich der Kennzeichnungspflicht für Gemische, die Titandioxid enthalten.
  • In der deutschen Sprachfassung wird in Anhang II Teil 2 Abschnitt 2.12 der CLP-Verordnung nach “Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von festen Gemischen, die mindestens 1 %” das Wort “Titandioxidpartikel” ersetzt durch “Titandioxid”.
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Die Verordnung tritt am 20.06.2021 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2021/797 (Berichtigung der zur CLP-Verordnung)


19.05.2021
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