Aufnahme von Kaliumsorbat in Anhang I der Biozid-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde die delegierte Verordnung (EU) 2021/807 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Kaliumsorbat in Anhang I veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Kaliumsorbat [CAS-Nr. 24634-61-5] wird unter Kategorie 6 in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) aufgenommen.
  • Der Wirkstoff ist somit für Biozidprodukte geeignet, die im vereinfachten Verfahren zugelassen werden.
  • Für Biozidprodukte der Produktart 6 (Schutzmittel für Produkte während der Lagerung), die Kaliumsorbat als bioziden Wirkstoff enthalten, muss bis zum 01.02.2023 ein Antrag auf (vereinfachte) Zulassung gestellt werden, damit darüber hinaus die Verkehrsfähigkeit der Produkte erhalten bleibt.
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Die Verordnung tritt am 10.06.2021 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Delegierte Verordnung (EU) 2021/807


21.05.2021
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