Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Acrolein in Biozidprodukten der Produktart 12

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1486 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Acrolein zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 12 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Acrolein wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 12 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Die Genehmigung von Acrolein zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 12 läuft am 28.02.2023 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Acrolein zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 12 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 28.02.2025 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 28.09.2022 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1486


08.09.2022
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