Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Spinosad in Biozidprodukten der Produktart 18

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1489 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Spinosad zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Spinosad wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Die Genehmigung von Spinosad zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 läuft am 31.10.2022 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Spinosad zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 30.04.2025 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 28.09.2022 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1489


08.09.2022
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