Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Medetomidin in Biozidprodukten der Produktart 21

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1495 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Medetomidin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Medetomidin wurde gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 genehmigt.
  • Die Genehmigung von Medetomidin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 läuft am 31.12.2022 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Medetomidin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 30.06.2025 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 29.09.2022 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1495


09.09.2022
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