Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2022/1631 zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Für Blei in Supraleiterkabeln und -drähten aus Bismut-Strontium-Calcium-Kupferoxid (BSCCO) und Blei in elektrischen Anschlüssen an diese Drähte wird eine Ausnahme gewährt.
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Die Bestimmungen müssen bis zum 28.02.2023 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL (EU) 2022/1631 (Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU)


22.09.2022
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